Begriff | Definition |
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Willensvollstrecker | Der Willensvollstrecker wird vom Erblasser mit letztwilliger Verfügung bezeichnet. Er hat die Erbschaft zu verwalten, die Schulden des Erblassers zu bezahlen, die Vermächtnisse auszurichten und die Teilung gemäss dem Willen des Erblassers und den gesetzlichen Vorschriften auszuführen. |