Erbrecht von A bis Z

Begriff Definition
Idealkollation

Eine ausgleichungspflichtige lebzeitige Zuwendung des Erblassers wird dem Begünstigten dem Werte nach angerechnet.

Intestaterbfolge

Sind in einem Erbfall keine letztwilligen Verfügungen vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge, die Intestaterbfolge, ein.

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Marius Brem
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