Erbrecht von A bis Z

Begriff Definition
Singularsukzession

Singularsukzession bedeutet Einzelrechtsnachfolge. Im Unterschied zu der Universalsukzession, bei der der Rechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten seines Vorgängers eintritt, wird die Rechtsnachfolge bei der Singularsukzession nur hinsichtlich einer bestimmten Sache angetreten.

Stiftung

Eine Stiftung kann auch mit letztwilliger Verfügung errichtet werden. Die Stiftungserrichtung in einer letztwilligen Verfügung sollte deren Namen, Sitz, Zweck, Organisation und Vertretung enthalten. Zudem empfiehlt sich zur Umsetzung des Stifterwillens die Einsetzung eines Willensvollstreckers.

Copyright © 2022 Marius Brem

www.fachanwalt-erbrecht.ch - www.erbrecht-luzern.ch - www.notariat-kriens.ch - www.anwaelte-kriens.ch

Marius Brem
lic.iur., Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt SAV Erbrecht
Luzernerstrasse 51a
CH-6010 Kriens/Luzern

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Tel.: +41 41 318 40 60