Der Titel „Fachanwalt SAV“ garantiert dem Rechtssuchenden, dass der betreffende Rechtsanwalt in seinem Spezialgebiet nicht einfach nur gerne tätig wäre, sondern darin ein erfahrener und geprüfter Praktiker ist. Insofern ist der „Fachanwalt SAV“ mit dem „Facharzt FMH“ im Medizinbereich vergleichbar.