Begriff Definition
Verfügungen von Todes wegen

Verfügungen von Todes wegen sind die letztwillige Verfügung und der Erbvertrag. Letztwillige Verfügungen sind einseitige, der Erbvertrag eine vertragliche Verfügung von Todes wegen.

Copyright © 2022 Marius Brem

www.fachanwalt-erbrecht.ch - www.erbrecht-luzern.ch - www.notariat-kriens.ch - www.anwaelte-kriens.ch

Marius Brem
lic.iur., Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt SAV Erbrecht
Luzernerstrasse 51a
CH-6010 Kriens/Luzern

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Tel.: +41 41 318 40 60