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Begriff Definition
Testierfähigkeit

Testierfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, selbständig eine letztwillige Verfügung zu errichten. Testierfähig ist, wer das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat und urteilsfähig ist. Die Urteilsfähigkeit wird vermutet. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit oder auch wegen bestimmter Altersleiden nicht in der Lage ist, in einem normalen Masse unbeeinflusst seinen Willen zu bilden, dessen Folgen zu erkennen und seiner Überzeugung oder Einsicht entsprechend zu handeln, ist nicht testierfähig. In diesem Falle steht aber der Gegenbeweis offen, dass der Testierende im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung trotzdem urteilsfähig war (lucidum intervallum).