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Begriff Definition
Teilungsvorschrift

Die Zuweisung einer Erbschaftssache an einen Erben gilt im Zweifel als blosse Teilungsvorschrift und nicht als Vermächtnis. Der betreffende Erbe hat sich damit den Wert dieser Erbschaftssache an seinen Erbteil anrechnen zu lassen. Anders verhält es sich, wenn die Sache dem Erben als Vorausvermächtnis zugewendet wird.