| Begriff | Definition |
|---|---|
| Präventiventerbung | Bestehen gegen einen Nachkommen des Erblassers Verlustscheine, so kann ihm der Erblasser die Hälfte des Pflichtteils entziehen, wenn er diese dessen vorhandenen und später geborenen Kindern zuweist. |
| Begriff | Definition |
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| Präventiventerbung | Bestehen gegen einen Nachkommen des Erblassers Verlustscheine, so kann ihm der Erblasser die Hälfte des Pflichtteils entziehen, wenn er diese dessen vorhandenen und später geborenen Kindern zuweist. |