Begriff Definition
Lebensversicherung

Lebensversicherungen dienen der Altersvorsorge und/oder der Absicherung von nahen Angehörigen. Die Leistung der Versicherung im Todesfall fällt nicht in den Nachlass. Der Begünstigte gemäss Versicherungsvertrag hat einen direkten Leistungsanspruch gegenüber der Versicherung. Zur Berechnung der Pflichtteilsansprüche wird die (kapitalbildende) Lebensversicherung im Umfang des Rückkaufswerts berücksichtigt.

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Marius Brem
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