Begriff | Definition |
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Konversion | Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt letzteres, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt gewesen wäre. So kann z.B. eine unbegründete Enterbung eine Beschränkung auf den Pflichtteil umgedeutet werden. Diese Umdeutung dient der „Rettung“ des Erblasserwillens. |