Begriff Definition
Erbteilung

Die Erbteilung bezweckt die Verteilung des Nachlasses an die Erben. Die Erbteilung kann vollständig oder nur in Bezug auf bestimmte Nachlassgegenstände oder nur in Bezug auf bestimmte Erben durchgeführt werden. Die Erbteilung erfolgt durch Vertrag (einfache Schriftlichkeit) oder Urteil

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Marius Brem
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