Zum Hauptinhalt springen
Begriff Definition
Erbschaftsverwaltung

Diese ist die umfassendste Sicherheitsmassregel für einen Nachlass. Sie wird behördlich u.a. angeordnet, wenn ein Erbe dauernd und vertretungslos abwesend ist (z.B. mit bekanntem oder unbekanntem Aufenthalt im Ausland), wenn das Vorhandensein von Erben völlig ungewiss ist oder wenn nicht alle Erben bekannt sind. Der Erbschaftsverwalter hat den Nachlass in Wert und Bestand zu sichern und zu erhalten.