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Begriff Definition
Erbschaftsteuer

Die Erhebung einer Erbschaftssteuer ist Sache der Kantone, welche diese Kompetenz teilweise auch den Gemeinden überlassen haben. Grundsätzlich zahlen näher verwandte Personen keine oder geringere Erbschaftssteuern als entfernter verwandte oder nicht verwandte Erben. Der als Erbe eingesetzte Konkubinatspartner müsste als nicht-verwandter Erbe die prozentual höchsten Steuersätze bezahlen, doch haben viele Kantone Erleichterungen festgelegt. Für das bewegliche Nachlassvermögen ist das Erbschaftssteuerrecht am ordentlichen Wohnsitz des Erblassers massgebend, für unbewegliche Gegenstände (Liegenschaften) dasjenige am Ort der gelegenen Sache. Folglich gilt für das Ferienhaus in Saas-Fee VS das Walliser Erbschaftssteuerrecht, selbst wenn der Wohnsitz des Erblassers in Forch ZH lag und dieser in Luzern verstarb.