Begriff | Definition |
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Erbenbescheinigung | Bestätigung der Eröffnungsbehörde, dass eine oder mehrere Personen alleinige Erben des Erblassers sind und somit das Recht haben, die Erbschaft in Besitz zu nehmen. Die Erbbescheinigung ist provisorisch und steht unter dem Vorbehalt der Ungültigkeits- und Erbschaftsklage. |