Begriff | Definition |
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Einlieferungspflicht letzte Verfügung | Wer ein Dokument in seinem Besitz hat, dessen Inhalt eine letztwillige Verfügung ist oder sein könnte, ist zur sofortigen Einlieferung an die Eröffnungsbehörde verpflichtet. Die Verletzung der Einlieferungspflicht ist strafbar (Fundunterschlagung, Urkundenunterdrückung), führt zu Schadenersatzfolgen und bei Erben zur Erbunwürdigkeit. |