Begriff Definition
Auskunftspflicht

Die Erben haben einander unaufgefordert über Vorempfänge, den Besitz von Erbschaftssachen oder den Bestand obligatorischer Pflichten gegenüber dem Erblasser zu informieren. Dritten gegenüber besteht ein Informationsanspruch der Erben gestützt auf die Rechtsbeziehung zwischen Erblasser und Drittem.

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Marius Brem
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